AGB

Unten finden Sie nun unsere AGB, welche wir Ihnen auf Bedarf gerne zusenden

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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

HUNDESCHULE + HUSKYKENNEL VOM NORDDEISTER:

Die Leistung

1.1 Die Leistungen und Angebote ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Die Leistungen und Angebote sind unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen auf Verlangen meinerseits zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch mich. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Leistungen der Hundeschule und alle Angebote des Huskykennels (Einzeltrainings, Gruppenstunden, Seminare, Vorträge, Wanderungen, Abenteuerangebote usw.) sind unmittelbar vor oder direkt nach der Leistung in bar oder per 6er Karte zu bezahlen. Die Abzeichnung der 6er Karten erfolgt ausschließlich durch meine Unterschrift (oder die eines angestellten Trainers). Ist die 6er Karte am Tag der Leistung nicht vorrätig, muss die Leitung ersatzweise in bar bezahlt werden.

2.2 Sollte eine Leistung per Überweisung vereinbart werden, ist die Leistung auf das Konto: Hundeschule + Huskykennel vom Norddeister, Sparkasse Hannover, DE76 2505 0180 0910 4653 71 unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen. Die Zahlungsbedingung ist auf der Rechnung vermerkt.

2.3 6er Karten haben eine Gültigkeit für 6 Monate. Das Datum der Gültigkeit ist auf der 6er Karte vermerkt.  Die Karten sind nicht übertragbar. Eine Rückzahlung nicht in Anspruch genommener Einheiten ist nicht möglich. Die 6er karten gelten ausschließlich für Gruppenstunden und sind nicht mit Einzelstunden oder Spielstunden verrechenbar.

Rücktrittsrecht

3.1 Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar oder muss der Trainer das Training (z.B. durch Krankheit) absagen, werden die Trainingsstunden nachgeholt. Bei Gruppentrainings findet der Nachholtermin an dem Tag statt, an dem die Mehrheit der Teilnehmer kann.

3.2 Alle gebuchten Leistungen (Einzeltraining, Gruppentraining, Wanderungen, Seminare, Prüfungen zur theoretischen oder praktischen Sachkundenachweis/ Hundeführerschein und sonstige Abenteuerangebote) sind vom Teilnehmer spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden in vollem Umfang berechnet.

3.3 Verspätungen der Teilnehmer zu den vereinbarten Trainingsstunden/ Wanderungen, Seminaren und sonstigen Leistungen gehen zu Lasten des Teilnehmers und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Leistungszeit.

Allgemeines zur Teilnahme an der Hundeschule

4.1 Der Kursleiter kann kurzfristige Änderungen bezüglich des Unterrichtsortes, des Unterrichtsablaufs sowie kleine zeitliche Verschiebungen vornehmen.

4.2 Bei Erstgespräch bzw. bei der Anmeldung erhält der Kunde diverse, trainingsrelevante Dokumente zur Aufnahme, welche wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen. Alle Dokumente werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.

4.3 Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist

4.4 Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorliegen, eine Kopie muss auf Verlangen des Trainers vorgelegt werden.

4.5 Am Training dürfen ausschließlich gesunde Tiere teilnehmen, die kein Ansteckungsrisiko für Menschen oder Tiere darstellen. Ein Impfausweis ist dem Trainer auf Verlangen vorzulegen. Eine Grundimmunisierung ist Pflicht.

4.6 Läufige Hündinnen sind rechtzeitig vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Der Trainer kann eine Teilnahme ausschließen.

4.7 Chronische Erkrankungen, körperliche Einschränkungen und übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes sind dem Trainer vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Ebenso sind trainingsrelevante Informationen über den gesundheitlichen Zustand des Halters mitzuteilen.

4.8 Zu Gruppenstunden sind nur kursfähige Hunde zugelassen, Eine Kursfähigkeit besteht, wenn:

– der Hund weder Menschen noch Tiere gefährdet bzw. der Mensch entsprechende Vorkehrungen trifft

– der Hunde bei der Teilnahme nicht übermäßig und dauerhaft dem Stress verfällt (starkes hecheln, zittern, bellen)

– der Hund sich trotz anderer Teilnehmer und Hunde auf seinen Menschen konzentrieren kann

4.9 Der Trainer behält sich vor den Hund während des Trainings vom Kurs auszuschließen, wenn in Absatz 4.8 angegebene Kriterien nicht erfüllt sind. Der Trainer handelt immer zum Wohle des Hundes/ des Halters und anderer Teilnehmer. Auch bei übermäßiger Angst oder Nervosität des Halters kann ein Ausschluss aus dem Gruppentraining stattfinden. Eine (anteilige) Erstattung der Kurse erfolgt nicht.

5.0 Zur Überprüfbarkeit einer Kursfähigkeit kann der Halter ein Einzeltraining buchen.

5.1 Der Trainer behält sich vor einen Teilnehmer vom Training auszuschließen, wenn gegen das TierSchG verstoßen wird, Hilfsmittel benutzt werden, die gegen die Ethik/ Trainingsweise des Trainers sprechen, übertriebene Härte angewendet wird und dies gegen Aufforderung nicht unterlässt. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung der Kursgebühr.

5.2 Das Training findet ausschließlich auf Basis positiver Verstärkung statt. Für das Training sind entsprechende Belohnungen notwendig, welche der Halter in ausreichender Menge zu jedem Training mitzubringen hat. Sollte ein Training auf Grund von fehlendem Futtermittel nicht möglich sein, behält der Trainer sich das Recht vor, das Training abzubrechen. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt nicht. Sollte der Hund, wie in Absatz 4.5 beschrieben, gesundheitliche Einschränkungen wie z.B. Futtermittelallergien haben, ist dies dem Trainer vor Trainingsbeginn mitzuteilen, um Alternativen zu schaffen.

5.3 Die Hunde sind bei der Teilnahme am Training grundsätzlich an der Leine zu führen, so lange bis der Trainer eine andere Anweisung gibt.

5.4 Kotabsatz auf dem Trainingsgelände ist von dem Halter sofort und eigenständig zu entfernen.

Haftungsausschluss

6.1 Anweisungen des Trainers sind grundsätzlich zur Gefahrenabwendung Folge zu leisten.

6.2 Für Anweisungen innerhalb der Verhaltenstherapie und/oder des Trainings und daraus resultierenden Sach-, Personen- und Vermögensschäden haftet der Trainer nicht

6.3 Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er oder sein Hund während des Trainings verursachen.

6.4 Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.

Allgemeines zur Teilnahme an Abenteuerangeboten

5.1 Bei Wanderungen geht der Veranstalter davon aus, dass der Kunde körperlich gesund ist, und in der Lage ist eine längere Strecke zurückzulegen. Wanderungen finden bei jedem Wetter statt sofern die Temperatur nicht über 15 Grad liegt. Der Veranstalter kann selbst entscheiden, ob die Wanderung im Wald oder Feld stattfindet. Während der gesamten Wanderung sind Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten.

 

5.2 Bei Kindergeburtstagen haften Eltern für Ihre Kinder. Anweisungen des Veranstalters müssen zwingend Folge geleistet werden. Der Veranstalter kann die Veranstaltung jederzeit kurzfristig oder vollständig abbrechen. Das Mindestalter zur Teilnahme von Kindern liegt bei 5 Jahren. Maximal vier Kinder pro Veranstaltung sind zulässig.

5.3 Für Schäden an Personen, Gegenständen oder Kleidung haftet der Veranstalter nicht.

Datenschutz

5.1 Gelegentlich werden Fotos/Videoaufnahmen während des Trainings gemacht. Sollte ein Teilnehmer der Veröffentlichung nicht zustimmen, ist dieses schriftlich zu vermerken, anderenfalls gilt die Aufnahme und Verwendung als freigegeben. Außerdem ist der Trainingsplatz in der Marie-Curie-Straße 16 aus Sicherheitsgründen Videoüberwacht. Die Aufnahmen werden ausschließlich zu Schulungszwecken innerhalb der Trainerschaft der Hundeschule vom Norddeister verwendet oder zur Ermittlung von Straftaten. Diese werden nicht ohne Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht.

Garantie

Der Trainer schuldet aufgrund des Umstandes, dass die Tätigkeit auch von der Mitarbeit des Teilnehmers und dessen Fähigkeiten und die des Tieres abhängt, keinen Erfolg. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres, nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht, seiner Vorgeschichte und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

Salvatorische Klausel

7.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

7.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt.

Soweit zulässig gilt als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Veranstalters als vereinbart

Jegliche Änderungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Kameras

Das gesamte Gelände der Dachdeckerei Kreft GmbH und dem angrenzenden Hundeplatz der Hundeschule vom Norddeister wird per Kamera überwacht.

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